Erfahrung schon seit 1987

Die
Schmerzklinik ist nach § 40 SGB V von allen gesetzlichen Krankenkassen als Rehabilitationseinrichtung anerkannt. Für Patienten mit
privater Krankenkasse werden Krankenhaus- bzw. krankenhausvergleichbare Behandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt. Beihilfefähig.

BURNING MOUTH SYNDROM
(Brennen im Mund)

Manche Autoren schreiben den Begriff auch mit Bindestrich (Burning-Mouth-Syndrom)

Ein Burning Mouth Syndrom tritt überwiegend bei Frauen im Alter zwischen 40 und 55 Jahren auf , nicht selten aber auch im höheren Alter (über 65 Jahren) auf.

Die Symptome (= Krankheitszeichen)

Die betroffenen Patienten klagen häufig neben dem Brennen im Mund auch über ein Wundgefühl, seltener wird auch ein „Jucken“ angegeben.

Nicht selten kommt es zu einer vermehrten Speichelbildung und Geschmacksstörung. Öfters wachen die Patienten bereits mit dem Brennen im Mund auf. Fragt man die betroffenen Patienten genauer nach der dominierenden Lokalisation, so werden häufig die mehr vorderen Anteile der Zunge und des Gaumens und die Unterlippe angegeben. Manche Patienten beklagten auch eine extreme Mundtrockenheit.

Mögliche Ursachen

Eine eindeutige Ursache des Burning Mouth Syndrom s ist nicht bekannt.
Die Krankheit kann begünstigt werden durch Vitamin B 12-Mangel, Eisenmangel, aber auch Mangel an Folsäure. Auch bei einer Anämie (= Blutarmut) kommt es häufiger zu einem
Burning Mouth Syndrom. Gar nicht so selten liegen ein Burning Mouth-Syndrom und eine Polyneuropathie gleichzeitig vor. In der Literatur gibt es Hinweise, daß diesbezüglich tatsächlich ein Zusammenhang besteht.
Bei manchen Patienten tritt das Burning-mouth-Syndrom infolge einer Unverträglichkeit einer Zahnprothese auf.
Das Symptom (= Krankheitszeichen) "Brennen im Mund"
führt nicht selten zur Diagnose einer Stomatitis (= En tzündung der Mun dschleimhaut). Die  Schleimhaut ist dabei in typischer Weise verändert, während beim Burning Mouth Syndrom i.d.R. im Mundbereich keine krankhaften Veränderungen vorliegen.

Immer wieder stellen wir fest, dass betroffene Patienten häufig primär einer psychosomatischen Behandlung zugeführt werden, was leider dazu führt, dass oft hilfreiche Therapieansätze unterbleiben.

Eine medikamentöse Behandlung ist schwierig, empfohlen werden z.B. Alpha-Liponsäure und Clonazepam (= eigentlich ein Mittel gegen die Schüttellähmung aber auch bei neuropathischen Schmerzen oft hilfreich). Manche Autoren empfehlen auch Antidepressiva.

Die spezielle Schmerztherapie verfügt im Rahmen der therapeutischen Lokalanästhesie über eine sehr hilfreiche Methode gegen dieses Brennen im Mund, nämlich wechselseitige, engmaschig wiederholte Blockaden des Ganglion stellatum (= eine vegetative Schaltstelle im seitlichen Halsbereich) mit einem lang wirkenden, örtlichen Betäubungsmittel. Dabei kommt es durch Weitstellung der Blutgefäße (Sympathikolyse) im gleichseitigen Mund bereich zu einer deutlichen Steigerung der Durchblutung, die sowohl degenerativen (= abnutzungsbedingten) als auch entzündlichen Sch merzursachen (z.B. Gingivitis, Stomatitis) kausal (= ursächlich) entgegenwirkt. Von einer solchen Durchblutungsverbesserung profitiert auch ein gestörter Nervenzellstoffwechsel. Es reicht aber nicht aus, diese Blockade ab und zu durchzuführen, sondern es ist eine gehäufte Abfolge erforderlich, so z. B. ein bis zwei mal täglich über 10 Tage, was allerdings einen stationären Aufenthalt voraussetzt.
Nach neueren Erkenntnissen vermag eine solche, intensive, längerfristige Blockadebehandlung auch das sog. Sch mer
zgedächtnis zu löschen.
Teilweise werden bei einem
Burning Mouth Syndrom auch Blockaden des Ganglion cervicale superius (= eine vegetative Schaltstelle im Mund - bzw. Rachenbereich) empfohlen. Diese Blockadetechnik erfolgt als GLOA (= Blockade mit einem Opium-ähnlichen Wirkstoff), der Nachteil gegenüber der Verwendung eines Lokalanästhetikums (= örtliches Betäubungsmittel) ist aber, daß die Wirkung auch bei wiederholter Anwendung kaum anhaltend ist, da die sympathikolytische (= gefäßerweiternde) Komponente nur gering oder gar nicht ausgeprägt ist.

Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).

Laut der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch einen Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)).
Ein Recht, die Reha-Klinik selbst auszuwählen (gilt auch für Anschlußheilbehandlungen), haben nach §9 Sozialgesetzbuch IX nicht nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, sondern Versicherte aller gesetzlichen Rehabilitationsträger, also auch Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen. Die deutsche Gesellschaft für medizinische Rehabilitation hat dazu eine informative Broschüre herausgegeben: http://www.degemed.de/pdf/Klinik_nach_Wunsch.pdf.

Sie wollen mit einem erfahrenen Sch merzarzt sprechen? Kein Problem, einfach jeweils an einem Mittwoch zwischen 13.00 und 14 Uhr oder Donnerstag zwischen 13.00 und 15.00 Uhr die Tel.-Nr. 07931-5450 anwählen (keine extra Gebühren).

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Aktualisiert:>06.06.2009</> kusb&
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