Erfahrung schon seit 1987
Die
Schmerzklinik ist
nach § 40 SGB V von allen
gesetzlichen Krankenkassen als
Rehabilitationseinrichtung anerkannt. Für Patienten mit
privater
Krankenkasse werden Krankenhaus- bzw. krankenhausvergleichbare Behandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt.
Beihilfefähig.
BURNING MOUTH SYNDROM
(Brennen im Mund)
Manche Autoren schreiben den Begriff auch mit Bindestrich (Burning-Mouth-Syndrom)
Ein Burning Mouth Syndrom tritt überwiegend bei Frauen im Alter zwischen 40 und 55 Jahren auf , nicht selten aber auch im höheren Alter (über 65 Jahren) auf.
Die Symptome (= Krankheitszeichen)
Die betroffenen Patienten klagen häufig neben dem Brennen im Mund auch über ein Wundgefühl, seltener wird auch ein „Jucken“ angegeben.
Nicht selten kommt es zu einer vermehrten Speichelbildung und Geschmacksstörung. Öfters wachen die Patienten bereits mit dem Brennen im Mund auf. Fragt man die betroffenen Patienten genauer nach der dominierenden Lokalisation, so werden häufig die mehr vorderen Anteile der Zunge und des Gaumens und die Unterlippe angegeben. Manche Patienten beklagten auch eine extreme Mundtrockenheit.
Mögliche Ursachen
Eine eindeutige Ursache des
Burning Mouth Syndrom s ist nicht
bekannt.
Die Krankheit kann begünstigt werden
durch Vitamin B 12-Mangel, Eisenmangel, aber auch Mangel an Folsäure. Auch bei
einer Anämie (= Blutarmut) kommt es häufiger zu
einem Burning Mouth
Syndrom. Gar nicht so selten
liegen ein Burning Mouth-Syndrom und eine
Polyneuropathie gleichzeitig vor.
In der Literatur gibt es Hinweise, daß diesbezüglich tatsächlich ein
Zusammenhang besteht.
Bei manchen Patienten tritt
das Burning-mouth-Syndrom infolge einer Unverträglichkeit einer Zahnprothese
auf.
Das Symptom (= Krankheitszeichen) "Brennen im Mund"
führt nicht selten zur Diagnose einer
Stomatitis (= En
tzündung der Mun
dschleimhaut). Die Schleimhaut ist dabei
in typischer Weise verändert, während beim Burning Mouth Syndrom i.d.R.
im Mundbereich keine krankhaften Veränderungen vorliegen.
Immer wieder stellen wir fest, dass betroffene Patienten häufig primär einer psychosomatischen Behandlung zugeführt werden, was leider dazu führt, dass oft hilfreiche Therapieansätze unterbleiben.
Eine medikamentöse Behandlung ist schwierig, empfohlen werden z.B. Alpha-Liponsäure und Clonazepam (= eigentlich ein Mittel gegen die Schüttellähmung aber auch bei neuropathischen Schmerzen oft hilfreich). Manche Autoren empfehlen auch Antidepressiva.
Die
spezielle Schmerztherapie
verfügt im Rahmen der therapeutischen
Lokalanästhesie
über eine sehr hilfreiche Methode gegen dieses
Brennen im Mund,
nämlich wechselseitige, engmaschig wiederholte Blockaden des
Ganglion stellatum
(= eine vegetative Schaltstelle im seitlichen Halsbereich) mit einem lang wirkenden,
örtlichen Betäubungsmittel.
Dabei kommt es durch Weitstellung der Blutgefäße (Sympathikolyse)
im gleichseitigen Mund bereich zu einer
deutlichen Steigerung der Durchblutung, die sowohl degenerativen
(= abnutzungsbedingten) als auch entzündlichen
Sch merzursachen (z.B. Gingivitis,
Stomatitis) kausal (= ursächlich)
entgegenwirkt. Von einer solchen Durchblutungsverbesserung profitiert auch ein
gestörter Nervenzellstoffwechsel.
Es reicht aber nicht aus, diese Blockade ab und zu durchzuführen,
sondern es ist eine gehäufte Abfolge erforderlich, so z. B. ein bis
zwei mal täglich über 10 Tage, was allerdings einen stationären
Aufenthalt voraussetzt.
Nach neueren
Erkenntnissen vermag eine solche, intensive, längerfristige Blockadebehandlung
auch das sog.
Sch merzgedächtnis zu löschen.
Teilweise werden bei einem
Burning Mouth
Syndrom
auch Blockaden
des
Ganglion cervicale superius
(= eine vegetative Schaltstelle im Mund
- bzw. Rachenbereich) empfohlen. Diese Blockadetechnik
erfolgt als
GLOA
(= Blockade mit einem Opium-ähnlichen Wirkstoff),
der Nachteil gegenüber der Verwendung eines Lokalanästhetikums
(= örtliches Betäubungsmittel) ist aber, daß die Wirkung
auch bei wiederholter Anwendung kaum anhaltend ist, da die sympathikolytische
(= gefäßerweiternde) Komponente nur gering oder gar
nicht ausgeprägt ist.
Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).
Laut der
Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben
alle
Versicherte
(also auch ältere
Patienten)
einer gesetzlichen Krankenkasse
einen Rechtsanspruch auf eine
Rehabilitation und
können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch
einen
Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses
Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten
bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05)
und Hessen ((Az.: L 1 KR
2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen
Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet,
die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu
berücksichtigen (eine
Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst
zu)).
Ein Recht, die Reha-Klinik selbst auszuwählen
(gilt auch für Anschlußheilbehandlungen), haben nach §9 Sozialgesetzbuch
IX nicht nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, sondern
Versicherte aller gesetzlichen Rehabilitationsträger, also auch
Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen. Die deutsche
Gesellschaft für medizinische Rehabilitation hat dazu eine informative
Broschüre herausgegeben:
http://www.degemed.de/pdf/Klinik_nach_Wunsch.pdf.
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